Hinweisgeber:innensystem der Universität Innsbruck
Sie befinden sich im Hinweisgeber:innensystem der Universität Innsbruck. Alle Informationen zur internen Meldestelle der Universität Innsbruck und zu externen Meldestellen sowie zum Schutz von Hinweisgeber:innen finden Sie hier (Link zur Homepage der Universität Innsbruck):
Interne Meldestelle der Universität Innsbruck für Rechtsverstöße gemäß Hinweisgeber:innenschutzgesetz / "Whistleblowing-Richtlinie"
Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie vor der Abgabe eines Hinweises den Zentralen Rechtsdienst kontaktieren, auch anonym über dieses Hinweisgeber:innensystem.

Bitte unbedingt beachten:

Sie erhalten nach dem Erstellen eines Hinweises im Browser einen Link und ein Passwort. Bitte bewahren Sie beides sicher auf, bei Verlust ist der Zugang zur Meldung im System technisch ausgeschlossen, auch die Meldestelle kann diesen nicht wiederherstellen. Sie erhalten keine Mails, auch dann nicht, wenn Sie bei Erstellung eines Hinweises eine E-Mail-Adresse angeben.
 

Wie eine Meldung abläuft:

  • Sie können im Hinweisgeber:innensystem eine Textnachricht oder eine Sprachnachricht hinterlassen.
  • Sie erhalten nach dem Erstellen eines Hinweises im Browser einen Link und ein Passwort, die Sie unbedingt sicher aufbewahren müssen, um später wieder Zugang zum System zu haben. 
  • Im Hinweisgeber:innensystem wird Ihnen innerhalb von 7 Tagen der Eingang Ihres Hinweises durch die Meldestelle bestätigt. 
  • Sie haben jederzeit das Recht, einen gegebenen Hinweis zu ergänzen oder zu berichtigen, den Erhalt muss die Meldestelle innerhalb von 7 Tagen bestätigen. Auf Wunsch können Sie Ihren Hinweis bei einer Zusammenkunft mit der Meldestelle besprechen (§ 13 Abs. 5 HSchG).
  • Spätestens drei Monate nach Entgegennahme eines Hinweises hat die interne Meldestelle der Hinweisgeberin oder dem Hinweisgeber bekanntzugeben, welche Folgemaßnahmen die interne Stelle ergriffen hat oder zu ergreifen beabsichtigt, oder aus welchen Gründen die interne Stelle den Hinweis nicht weiterverfolgt.
  • Es kann sein, dass die Meldestelle Sie um zusätzliche Informationen im Hinweisgeber:innensystem ersucht. Bitte überprüfen Sie regelmäßig den Status der Bearbeitung Ihres Hinweises.
Wie unser Hinweisgeber:innensystem Sie und Ihre Anonymität schützt
  • Ihre Hinweise sind nur für die interne Meldestelle der Universität Innsbruck zugänglich, nicht für Dritte. Alle Informationen werden Ende-zu-Ende verschlüsselt. Bei Verlust Ihrer Zugangsdaten kann niemand diese wiederherstellen.
  • Sie können Ihre Hinweise völlig anonym geben. 
  • Ihr Hinweis wird bei Erstellung standardmäßig angepasst, um ihn "anonymer" zu machen. Das bedeutet, dass doppelte Satzzeichen entfernt werden und nur Kleinschreibung möglich ist. Sie können das deaktivieren, wenn es Sie stört.
Wie Sie Ihre Anonymität zusätzlich schützen
  • Sie befinden sich nicht in einem universitären Netzwerk oder einem Unternehmensnetzwerk für den Internet-Zugang und sind nicht online zu einem solchen Netzwerk angemeldet (VPN / Intranet).
  • Sie nutzen kein Gerät (Smartphone, Computer etc), das von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurde.
  • Sie nutzen keine Redewendungen oder Abkürzungen, die Sie häufig in Gesprächen oder E-Mails verwenden.
Datenschutz
Alle Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie auf der entsprechenden Unterseite. Soweit Sie Widerrufs- oder Widerspruchsrechte haben, werden Sie im Zuge der Bearbeitung Ihres Hinweises entsprechend informiert.