Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Universität Innsbruck ist bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Das Meldesystem für Hinweisgeber:innen der Universität Innsbruck erfüllt nach Angaben des bereitstellenden Unternehmens die Kriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1 AA).

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung dieses Meldesystems behindern, so senden Sie uns eine Nachricht an zentraler-rechtsdienst@uibk.ac.at und führen Sie die URL zu der betroffenen Seite an.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen: Kontaktformular der Beschwerdestelle

Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen. Weitere Informationen zum  Beschwerdeverfahren.

In einfacher Sprache

Die Universität Innsbruck ist bemüht, ihre Web-Angebote barrierearm zu gestalten. Haben Sie Probleme beim Nutzen des Meldesystems? Dann schicken Sie uns eine Nachricht an zentraler-rechtsdienst@uibk.ac.at. Wir melden uns baldmöglichst bei Ihnen.