Impressum und Offenlegung gem. § 25 MedienG
Medieninhaber und Herausgeber
Rechtsform
Juristische Person des öffentlichen Rechts (§ 4 Universitätsgesetz 2002)
Juristische Person des öffentlichen Rechts (§ 4 Universitätsgesetz 2002)
Aufsichtsbehörde
Die Universität Innsbruck unterliegt gemäß §§ 9, 45 Universitätsgesetz 2002 der Rechtsaufsicht des Bundes.
Die Universität Innsbruck unterliegt gemäß §§ 9, 45 Universitätsgesetz 2002 der Rechtsaufsicht des Bundes.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID)
ATU57495437
ATU57495437
Gesetzliche Aufgaben der Universität Innsbruck gemäß § 3 Universitätsgesetz
- Entwicklung der Wissenschaften (Forschung und Lehre), Entwicklung und Erschließung der Kunst sowie Lehre der Kunst;
- Bildung durch Wissenschaft und durch die Entwicklung und Erschließung der Künste;
- wissenschaftliche, künstlerische, künstlerisch-pädagogische und künstlerisch-wissenschaftliche Berufsvorbildung, Qualifizierung für berufliche Tätigkeiten, die eine Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden erfordern, sowie Ausbildung der künstlerischen und wissenschaftlichen Fähigkeiten bis zur höchsten Stufe;
- Heranbildung und Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses;
- Weiterbildung, insbesondere der Absolventinnen und Absolventen von Universitäten und von Pädagoginnen und Pädagogen;
- Koordinierung der wissenschaftlichen Forschung (Entwicklung und Erschließung der Künste) und der Lehre innerhalb der Universität;
- Unterstützung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und Lehre sowie der Kunst;
- Unterstützung der Nutzung und Umsetzung ihrer Forschungsergebnisse in der Praxis und Unterstützung der gesellschaftlichen Einbindung von Ergebnissen der Entwicklung und Erschließung der Künste;
- Gleichstellung von Frauen und Männern und Frauenförderung;
- Pflege der Kontakte zu den Absolventinnen und Absolventen;
- Information der Öffentlichkeit über die Erfüllung der Aufgaben der Universitäten.